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Wir bilden aus:

A

Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 24/18 Jahre

 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Keine Befristung der Besitzdauer

 A1

Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre

 

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von: 80 km/h für 16 – 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

 

Keine Befristung der Besitzdauer

 B

Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre

 

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

 

Keine Befristung der Besitzdauer

 BE

Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

 

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

 

Keine Befristung der Besitzdauer

 B197

Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre

 

Du darfst uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden

 

Keine Befristung der Besitzdauer

 M

Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 15 Jahre

 

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 16/18 Jahre

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