A |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 24/18 Jahre |
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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
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Keine Befristung der Besitzdauer |
A1 |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre |
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Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von: 80 km/h für 16 – 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. |
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Keine Befristung der Besitzdauer |
B |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre |
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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). |
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Keine Befristung der Besitzdauer |
BE |
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Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre |
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Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. |
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Keine Befristung der Besitzdauer |
B197 |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre |
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Du darfst uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen). |
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Keine Befristung der Besitzdauer |
M |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 15 Jahre |
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Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten fahrschulklassen von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). |
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Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 16/18 Jahre |